CO2 ist kein Gift. Nach geltendem deutschen und internationalen Recht ist Kohlenstoffdioxid auch kein Abfall- oder Schadstoff. Wir atmen es täglich ein und gebe es mit der Atemluft in höheren Konzentrationen wieder ab - gewissenmaßen in Umkehrung der pflanzlichen Photosynthese. Gefährdungen sind nur dann möglich, wenn das CO2 aufgrund seines höheren Gewichts den für uns lebenswichtigen Sauerstoff verdrängt. Dem wird bei der Speicherung durch entsprechende Überwachung und technische Sicherungssysteme entgegengewirkt. Tiefengespeichertes CO2 kann aus einem verschlossenen Bohrloch nicht eruptiv austreten, wie etwa aus einer natürlichen unterseeischen Gasblase.
Kohlenstoffdioxid ist ein bestens bekanntes und intensiv erforschtes Gas, dessen herausragendste Eigenschaft seine Reaktionsträgheit ist. Es ist weder brennbar noch explosiv und wird daher bei Bränden als Löschmittel genutzt. Die von ihm ausgehenden potenziellen Risiken sind vertraut und gelten als beherrschbar. Nicht zuletzt auch aus der Erfahrung mit natürliche vorkommenden und seit Jahrzehnten etwa durch die Lebensmittelinustrie genutzten CO2-Lagerstätten.
Die Risiken der CO2-Speicherung sollten daher ins Verhältnis gesetzt werden zu den Risiken der Nicht-Speicherung: dem ungebremsten Eintrag dieses Treibhausgases in die Atmosphäre.